I. Vertragsgegenstand / Fahrzeugnutzung
II. Vertragsabschluss / laufzeit
III. Mietpreis / Zahlungsbedingungen
IV. Pflichten des Mieters
V. Bereitstellung / Übernahme des Fahrzeugs / Verzug
VI. Eigentumsverhältnisse / Beklebungen
VII. Schadensabwicklung
VIII. Versicherung
IX. Haftung der Vermieterin
X. Haftung des Mieters
XI. Ersetzungsbefugnis
Der Mieter hat gegen die Vermieterin einen Anspruch auf Wechsel des Fahrzeugtyps, wenn er dies mindestens vier (4) Monate und maximal sechs (6) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich verlangt, wobei maßgeblich für die Fristwahrung der Zugang des Wechselverlangens bei der Vermieterin ist, und die Vermieterin zur Lieferung des gewünschten Fahrzeugtyps in der Lage ist. Im Falle des Wechsels gelten die zum Zeitpunkt des Verlangens gültigen Konditionen für den Fahrzeugtyp, insbesondere der monatliche Mietpreis und die Laufzeit. Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen des ursprünglichen Mietvertrags.
XII. Kündigung
XIII. Rückgabe des Fahrzeugs
XIV. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mieters und/oder Fahrers werden zum Zweck der Vertragsabwicklung, für Zwecke der Forderungseinziehung (Ziff. III.10.), der Schadensabwicklung sowie für Zwecke der der Abwicklung von Bußgeldern (Ziff. V.7.) von der Vermieterin erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Vermieterin gewährleistet den vertraglichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters und/oder Fahrers sowie zu den Rechten (z.B. zu Widerspruchsmöglichkeiten und zu Ansprechpartnern) sind unter www.drivelier-group.de/datenschutz zu entnehmen.
XV.Auskünfte
XVI. Abtretung / Übertragung von Rechten /
Aufrechnung /Zurückbehaltungsrecht
XVII. Allgemeine Bestimmungen / Schlussbestimmungen